Beim Plasmalöten kann sowohl mit gepulstem als auch mit kontinuierlichem Lichtbogenstrom gearbeitet werden. Wannenlage und Fallposition sollten anderen Lötpositionen vorgezogen werden. Im Gegensatz zum MSG-Löten wird beim Plasmalöten der Zusatzwerkstoff nicht stromführend in den eingeschnürten Lichtbogen geführt. Das Abschmelzen des Zusatzwerkstoffes ist somit (nahezu) unabhängig von der zugeführten Streckenenergie, somit ist die Nahtgeometrie in weiten Bereichen beeinflußbar. Plasmalöten mit stromführender Zusatzdrahtzufuhr wird als Plasmaheißdrahtverfahren bezeichnet. Diese Verfahrensvariante unterscheidet sich grundsätzlich nur in der Art und Weise der stromführenden Zusatzwerkstoffzufuhr. Die erhöhte Temperatur des Zusatzwerkstoffes kann in Bearbeitungsgeschwindigkeit umgesetzt werden und wird zur Reduzierung von Verzug genutzt. 

Spezielle Anforderungen an die Löteinrichtung 

Sowohl für den Standard- als auch den Impulslötbetrieb ist eine Stromquelle mit steil fallender statischer Kennlinie erforderlich. Die Stromquelle ist mit einer Zündeinheit zur berührungslosen Zündung des Plasmalichtbogens ausgestattet. Üblicherweise handelt es sich um eine Hochfrequenzeinheit, die den Lichtbogen direkt zwischen Werkstück und Elektrode oder einen Hilfslichtbogen zwischen Elektrode und einer Brennerdüse zündet. 

Für manuelle Anwendungen werden im allgemeinen Lötstromstärken im Bereich von 5 -75 A gewählt. Vollmechanisierte oder Roboteranwendungen benötigen unter üblichen Bedingungen bis 250 A. Plasmabrenner sind grundsätzlich wassergekühlt, um die Prozeßwärme abzuführen und produktionsgerechte Standzeiten zu garantieren. Der Draht wird extern, nicht stromführend, zugeführt. Durch die Trennung von Drahtzufuhrmenge und Lichtbogenstromstärke eröffnet sich die Möglichkeit, z.B. Reparaturlötungen durch erneutes Aufschmelzen ohne Drahtzufuhr durchzuführen.